Aufgrund einiger Änderungen und Ergänzungen der REACH-Verordnung, möchten wir Sie mit den nachfolgenden Informationen auf unsere und Ihre Verpflichtungen aufmerksam machen:
Auch für uns als Händler beinhalten die neuen Regelungen etliche Vorgaben. Gerne sind wir auch an einem aktiven Austausch mit Ihnen, unseren Kunden, interessiert. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an support@lack.center.
Hinweis: Für rechtliche Informationen wenden Sie sich bitte an die im Abschnitt Weiterführende Informationen & Weblinks agegebenen Beratungsstellen. Änderungen und Aktualisierungen der Gesetzestexte und Verordnungen vorbehalten.
Gesetzliche Grundlagen
- CLP-Verordnung: Seit Februar 2009 regelt die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) die Einstufung und Kennzeichnung, sowie die Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Stoffe und Gemische, welche als gefährlich eingestuft sind und in einer Verpackung enthalten sind, müssen mit einem der CLP-Verordnung entsprechenden Gefahrenkennzeichnungsetikett gekennzeichnet sein.
- Chemikalienverbots-Verordnung (ChemVerbotsV): Die ChemVerbotsV beschränkt und verbietet seit Januar 2017 im wesentlichen das Inverkehrbringen und die Abgabe bestimmter als gefährlich eingestufter Stoffe, Gemsiche und Erzeugnisse.
- REACH-Verordnung: Hersteller und Importeure müssen auch die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) beachten, nach der chemische Stoffe und Gemische bewertet werden und bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren sind. Jegliche chemische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse dürfen in der Europäischen Union nur hergestellt und in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der REACH-Verordnung registriert sind.
Informationspflicht
Sie finden zukünftig bei allen relevanten und durch die REACH-Verordnung eingestuften Artikeln die Sicherheitsdatenblätter (SDS) in Ihrer Bestellbestätigung in Form eines Direktlinks. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Maßnahmen zum Schutz während der Verarbeitung. Zusätzlich finden Sie zukünftig auf der rechten Seite jedes Produktes die folgenden Hinweise:
- GHS-Piktogramme,
- das Signalwort des jeweiligen Produktes und
- die relevanten Gefahrenhinweise/H-Sätze
Weiterführende Informationen
- www.haendlerbund.de - Regelung beim Handel mit chemischen Stoffen und Gemischen
- www.reach-clp-biozid-helpdesk.de - Die europäische CLP-Verordnung
- www.baua.de - Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten