Dieses Thema ist komplex und wird oft angstvoll interpretiert oder falsch verstanden. Es kommt vor, dass der Ersteller einer Leistungsbeschreibung ohne weitere Kenntnis der Sachlage, verständlicher Weise übervorsichtig reagiert um nur nichts falsch zu machen. Zu seinem vermeintlichen Schutz verlangt dieser dann vom Handwerker irgendwelche schriftlichen Ausfertigungen.
DIN-Normen wurden geschaffen um einen einheitlichen Standard zu schaffen. Hersteller ordnen Lackprodukte einer dieser relevanten DIN-Normen zu und beschreiben das im technischen Datenblatt.
- Einige Lacke der ATAPUR-Familie entsprechen vollumfänglich der DIN4102-1, B1 und gelten somit als schwerentflammbar. Folgende Lacke sind zertifiziert:
- Zunächst wird bei Forderung von DIN4102-1, B1 immer ein schwerentflammbarer B1-Trägerwerkstoff vorausgesetzt.
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"Normale" MDF, Furnierplatten und bei Treppen Massivholz mit weniger als 60mm Dicke gehören nicht dazu.
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Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit gem. DIN4102-1, B1 definiert somit nur das Brandverhalten von u.a. Lack-Beschichtungen auf bereits schwerentflammbaren-B1 Materialien.
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Auf dem Prüfstand einer Material-Prüfungs-Anstalt (MPA) werden nach Herstellerangaben definiert lackierte und definiert getrocknete B1-Musterflächen eine definierte Zeit mit einer definierten Flamme belastet.
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Nach Erlöschen der Flamme wird ermittelt, ob der Lackfilm selbst über ein definiertes Maß hinaus selbsttätig weiterbrennt. Tut er das nicht, so erhält das geprüfte Lackmaterial die Zulassung DIN4102-1, B1.
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Ob ein von uns geliefertes Lackprodukt dieser oder anderen Normen entspricht, ist im jeweiligen technischen Datenblatt ersichtlich.
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Diese Normen gelten nicht für Imprägnierungen, weil nur filmbildende Grundierungen und Endbeschichtungen geprüft werden.
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Sehr wohl werden aber komplette Systemaufbauten wie Füller, Farblack, Klarlack mit in die Prüfung einbezogen.
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Ganz wichtig: DIN4102-1, B1 Schwerentflammbarkeit, hat zunächst nichts mit der Definition „Brandschutzbeschichtung“ zu tun.
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Brandschutzbeschichtungen sind in Grammatur pro m² genau definierte und bei Hitze aufschäumende Spezialbeschichtungen. Es entsteht eine 2-8mm dicke isolierende Hitze-Schutzschicht.
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Brandschutzbeschichtungen ermöglichen als Dämmschichtbildner dass Holz- und Holzwerkstoffe welche zunächst nicht zur der Gruppe der schwerentflammbaren Baustoffe gehören, dennoch in die Baustoffklasse B1 – schwerentflammbar einzustufen sind.
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Brandschutzbeschichtungen sind passive Sicherheitssysteme, werden im System (Grundierung, Schaumbildner, Schutzlack) geprüft, zertifiziert und sollen nur von fachkundigen Verarbeitern aufgebracht werden.
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Werden Brandschutzbeschichtungen falsch und in zu geringer Schichtdicke aufgetragen, können sie nicht funktionieren, der Verarbeiter haftet für die ordnungsgemäße Verarbeitung
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Brandschutzbeschichtungen ermöglichen somit Feuerwiderstandszeiten R30, R60, R90, R120, R150, so dass Holzbauteile oder Metallkonstruktionen über definierte Zeiträume von 30, 60, 90, 120, 150 Minuten einem offenen Feuer ausgesetzt werden können, OHNE in dieser Zeit in ihrer Struktur beeinträchtigt zu werden.
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Das Holzbauteil wird zwar letztendlich zerstört hat aber in dieser Zeit nicht aktiv gebrannt und den Brandherd über einen definierten Zeitraum nicht vergrößert.
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Stahlbauteile können auf diese Weise länger "durchhalten" bevor sie weich werden und zusammnensacken.
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Brandschutzbeschichtungen sind wichtig um Fluchtwege im Brandfall möglichst lange nutzen zu können.
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Brandschutzbeschichtungen werden für raumverbaute Konstruktionen eingesetzt, wenn konstruktiver Brandschutz mit unbrennbaren A1/A2-Materialien nicht möglich oder zweckmäßig ist.
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Brandschutzbeschichtungen sind chemisch und mechanisch NICHT belastbar und entsprechen weder der Möbelnorm DIN68861-1, noch EN71-3 Sicherheit von Spielzeug, sind nicht besonders schön und taugen somit nicht für die täglichen Ansprüche die an Alltagsgegenstände, Möbel oder möbelähnliche Bauteile, Türen, Treppen, usw. gestellt werden.
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Während die Schwerentflammbarkeit mit der Bezeichnung DIN4102-1, B1 mit R30, R60, R90, R120, R150 beschrieben wird…
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…wird konstruktiver Brandschutz mit F30, F60, F90, F120, oder bei Türen in T30, T60, T90, T120 beschrieben, wobei die Zahl die Zeit in Minuten definiert.
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Wenn also im Zusammnehang mit einer Holz-Lackierung nach B1 gefragt wird, handelt es sich immer nur um DIN4102-1, B1 auf einem B1-Trägermaterial.