Die Auswahl der richtigen Holzbeschichtung richtet sich nach der Funktion und Maßhaltigkeit der betreffenden Holzbauteile. Allein die Funktion und Einbaulage bei Wetterbelastung derartiger Bauteile, definiert, ob sie als maßhaltig oder nicht-maßhaltig eingestuft werden. Dementsprechend werden sie konstruiert und mit geringen Maßtoleranzen gefertigt. Wir unterscheiden grundsätzlich drei Gruppen und sprechen hierbei ausschließlich von Massivholz:
Multiplex-, Siebdruck-Platten sind hierbei ausdrücklich ausgenommen und werden in unserem separaten Beitrag Richtig lackieren: Multiplex MPX Furnier-Platte Furniersperrholz Sperrholz behandelt.
Maßhaltig
Maßhaltig zu bezeichnen sind eigentlich nur Fenster und Türen welche immer nur einseitig bewittert werden, da sich alle anderen Rahmenseiten im Hauskörper befinden. Zudem werden Fenster und Türen sinniger Weise mit einem Rücksprung gegenüber der Wandebene montiert und sind somit erheblich vor direktem Wettereinfluss geschützt.
Wasserbeständig verleimte und fugendicht gezapfte Fenster- und Türläden befinden sich in einer Grauzone und sind nicht immer zweifelsfrei einer Gruppe zuzuordnen. Direkt in der stark nässe-belasteten Zone verortet, werden manche Fensterläden ihr ganzes Leben lang nicht zugeklappt und somit auch nur einseitig mit Wetter belastet. Andere hingegen bekommen abwechselnd allseitig Wetter und Sonne ab, weil sie regelmäßig in ihrer ursprüglichen Funktion als Sicht- und Einbruchschutz genutzt werden.
- Sobald Fenster und Türen klimatransportierend sind, also keine mechanische Dampfsperre in Form einer Folie o.ä. eingebaut haben, sollten sie allseitig mit dem gleichen Anstrichstoff in gleicher Schichtdicke beschichtet werden.
- Moderne Haustüren mit integrierter Dampfsperre können bedenkenlos einseitig beschichtet werden.
Begrenzt maßhaltig
Begrenzt maßhaltig sind Holzverschalungen, -verbretterungen mit Nut und Feder, wasserfest verleimte Gartenmöbel aus wetterbeständigem Holz, Fachwerkbalken, Dachuntersichten und Dachgesimse. Wir stufen diese Gruppe grundsätzlich herab und werten sie als nicht-maßhaltig.
Nicht-Maßhaltig
Nicht-Maßhaltig sind allseitig, vollumfänglich bewitterte Holzbauteile. Dazu gehören also alle, außerhalb eine Baukörpers im Freien aufgestellen und verbauten Holzbauteile. Beispielsweise sind Bretter-, offene Stülpschalungen auf Lattenrost, diverse überlappende Verbretterungen, gesägte / gespaltene Schindeln, Palisaden, Holzroste, Masten, Pfähle, Spielgeräte, Zäune, Brettmöbel, Holzbänke, usw.