VOC Verordnung (2004/42/EG, 1999/13/EG) / ChemVOCFarbV / Decopaint
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG (ABl. EU Nr. L 143 S. 87) in deutsches Recht.
Kunden, die bei uns einen Lack erwerben, sollen diesen entsprechend der VOC-Verordnung einsetzen. Wir bieten wasserbasierte als auch lösemittelbasierte Lacke und Farben für fast alle Zwecke an.
Unsere Lacke, Farben, Grundierungen usw. sind für vielfältige Lackierungen, branchenübergreifend und zur Verwendung auf den verschiedensten Untergründen und Bauteilen geeignet. Wir können nicht mit absoluter Sicherheit wissen, was unsere Kunden vorgeben zu lackieren oder tatsächlich beabsichtigen zu lackieren. Weiter können wir letztendlich auf eine voc-konforme Anwendung keinerlei Einfluss nehmen, außer an dieser Stelle nachfolgend darüber zu informieren.
Mit dem Kauf bestätigt der Käufer, dass er mit der ChemVOCFarbV vertraut ist und von uns diesbezüglich informiert wurde.
Weiter bestätigt der Käufer mit dem Kauf unserer Produkte, dass er bei der Anwendung dieser, entsprechend der genannten ChemVOCFarbV handeln wird.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch der bei uns gekauften Artikel liegt somit in der Verantwortung des Käufers.
Die komplette Verordnung finden Sie auf der Website des BMU finden Sie unter folgendem Link: Zur Verordnung (PDF)